Trainings- und Hygienekonzept

Wir freuen uns, dass wir  euch hiermit die weitere Öffnung des Vereins mitteilen können.

 

Grundsätzlich gelten die bisherigen Regeln zur Hygiene und Dokumentation weiter und müssen von allen Mitgliedern eigenverantwortlich eingehalten werden.

 

 

Diese Regeln dienen in erster Linie eurem persönlichen Schutz und dem Schutz eurer Vereinskameradinnen und -kameraden vor einer Infektion.Darüber hinaus sind wir als Verein verpflichtet, alles Notwendige dafür zu tun, dass von uns aus keine Infektionswelle  ausgelöst wird.

 

Die wesentliche Änderung des neuen Konzepts ist  die Öffnung des Vereins für Mitglieder unter  besonderer Berücksichtigung der Hygiene- und Dokumentationsvorschriften.

In diesem Zuge werden die Schlösser teilweise wieder rückgetauscht und alle Räumlichkeiten – mit Ausnahme der Duschen – wieder geöffnet.

 

 

Voraussetzung dafür ist, dass die folgenden Regeln in Eigenverantwortung  der Mit- glieder und Sportler eingehalten werden.

Ordnungsgelder und Strafen, die dem Verein durch Missachtung auferlegt werden, werden an die Verursacher weitergeleitet.

 

 

Folgende Regeln sind zwingend einzuhalten:

 

1    Allgemeine Hinweise zur Risikominimierung

 

1.   Wer  krank  istoder Symptome zeigt, darf nicht am Training teilnehmen oder das

Gelände betreten. Vorstand und Ansprechpartner sind sofort zu  informieren.

2.     Unmittelbar nach Betreten des Geländes sind als  erste Maßnahme die Hände  an den dafür installierten Hygienestationen zu waschen.

3.   Jeder Sportler muss seine Aufenthaltszeit in die ausliegenden Listen am Verein eintragen. Nicht-Mitglieder und Schüler ssen Ihre  Kontaktdaten dokumentieren.

Die Liste muss leserlich und lückenlos ausgefüllt sein.

Die Listen liegen in der kleinen Bootshalle neben der Handwaschstation aus.

4.   Jeder Ruderer muss sich (wie immer) ins Fahrtenbuch eintragen. Namen von Gästen müssen (wie immer) in die Bemerkungszeile eingetragen wer- den.

5.    Die Duschen bleiben weiter gesperrt.

6.   Der Kraft-, Ergo- und Gymnastikraum wird geöffnet, sobald ausreichend Desinfekti- onsmöglichkeiten eingetroffen und bereitgestellt sind. Die Utensilien sind bereits be- stellt.

7.    Für die Desinfektion der Sportgeräteim  Kraftraum gelten besondere Maßnahmen, die unter Punkt4  Beschrieben sind.

 

 

 

2    Regeln für den Bootsplatz und die Hallen

 

1.  Es  sind maximal 10 Personen pro Trainingsgruppe erlaubt. Ein Mannschaftsboot ist  eine Trainingsgruppe.

Begleitpersonen und Zuschauer sind auf  dem Gelände nicht gestattet.

2.    In den Bootshallen dürfen sich maximal 6  Personen gleichzeitig aufhalten.

3.    Außerhalb der Trainingsgruppen ist  zu  jeder Person ein Mindestabstand von  

     2,0m einzuhalten.

4.    Körperkontakt (auch zur Begrüßung) ist  zu  vermeiden.

5.   Auf dem Gelände herrscht Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken, sofern der Mindestabstand von 2,0m nicht eingehalten werden  kann. Während des Trainings dürfen die Masken abgezogen werden.

6.     Beim Durchqueren der Gaststätte oder des Biergartens  ist  eine Mund-Nasen- Maske zu  tragen

7.     Der Eintragins  elektronische Fahrtenbuch ist  (wie immer) obligatorisch und zwingend erforderlich. Nach dem Eintragen sind Tastatur und Maus mit den dafür vorgesehenen Utensilien zu  reinigen.

 

3    Reinigung und Desinfektion der Boote und des Materials

 

1.   Die Bootesind nach dem Training innen  und aen gründlich  mit Seifenwasser zu reinigen. Ein Einsprühen der Boote mit Desinfektionsmittelist  nicht notwendig. Diese Regelung besteht schon immer und stellt keine besondere Corona-Maßnahme dar!

2.    Die Skulls  sind mit Seifenwasser zu  reinigen und anschließend die Griffe mit  

     Flächendesinfektionsmittel zu  desinfizieren.

3. Alle Gegenstände (z.B.:  Eimer, Gießkanne, Böcke, etc.) sind nach der Verwendung mit Fchendesinfektionsmittel zu  desinfizieren.

4.    Zum Eigenschutz können alle  Reinigungsmaßnahmen auch vor der Benutzung durchgeführt werden.

 

4    Regeln für den Kraftraum

 

1.   Im Kraftraum sind maximal 10  Personen gleichzeitig erlaubt.

2.     Während des Trainings muss der Kraftraum gut belüftet  werden  (Türen und Fens- ter  öffnen)

3.   Es  darf immer nur jedes 2. Ergometer genutzt werden. (siehe Markierung)

4. Die Sportgeräte ssen vor der Benutzung mit Flächendesinfektionsmittelgereinigt werden.

Dies gilt  nicht, wenn sichergestellt ist, dass zwischendurch kein anderer Sportler das

Sportgerät benutzt hat.

5.    Bei der Benutzung der Gete ist  ein eigenes, großes Handtuch unterzulegen.

6.     Nach dem Training sind alle verwendeten  Gegenstände  mit Flächendesinfektions- mittel zu  desinfizieren.

 

 

 

5    Regeln für die Umkleidekabinen

 

1.     In  den Umkleiden sind maximal 6 Personen bei den Männern und 3 Personen bei den Frauen gleichzeitig erlaubt.

2.    Die Duschen dürfen nicht verwendet werden. Hier besteht aufgrund der langen Ruhephase zusätzlich die Gefahr von Legionellen.

3.    Die Umkleidekabinen müssen gut belüftet werden.

 

6    Trainingszeiten

 

1.    Grundtzlich gelten die allgemeinen Trainingszeiten gem. Aushang.

2.    Zu den Trainingszeiten haben die Gruppen gemäß Aushang Vorrang.

3.     Die Gruppengröße darf 10  Personen nicht überschreiten.  Ein Mannschaftsboot ist eine Trainingsgruppe.

4.    Für die betreuten Trainingsgruppen empfiehlt sich die Koordination über die Übungsleiter

5.     Überschneidungen von Trainingsvorhaben sind zu  vermeiden und eigenverantwort- lich abzustimmen.

6.     Zwischen den Trainingsvorhaben muss ausreichend Zeit zur Reinigung und Desinfek- tion der Materialien sein.

7.   Für Mitglieder, die keinen eigenen Schlüssel haben, endet die Trainingszeit um 21:00 Uhr.

 

7    Sonstige Maßnahmen

 

       Bitte informiert den Vorstand, wenn Hygienemittel zur Neige gehen.

      Weist euch gegenseitig auf  die Hygienemaßnahmen hin. Sie sind notwendige Vo- raussetzung für  den Trainingsbetrieb.

       Betrachtet diese Maßnahmen als  Chance, zu  einem Normalbetrieb zurück zu  kehren.

 

 

       Verstöße gegen die Trainings- und Hygienevorgaben  haben zur Folge, dass

1.  Ordnungsgelder und Strafen direkt an  die Verursacher weitergeleitet werden

2.  bei wiederholtem Verstoß die Mitgliederversammlung informiert wird

3.  in  letzter Instanz  der Trainingsbetrieb wiedereingestellt werden muss